Durch die hohe Zahl zu betreuender Einrichtungen und Betriebe sind neue betriebsärztliche Betreuungsvereinbarungen gegenwärtig leider nicht möglich.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.
Infos: