Schwangere und stillende Frauen sind vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz besonders zu schützen. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber
für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Er bestimmt die notwendigen
Schutzmaßnahmen.
Seit
dem 1.1.2018 gelten Änderungen im Mutterschutzgesetz:
Jeder Betrieb und jede Einrichtung muss unabhängig davon, ob eine Tätigkeit durch einen Mann oder eine Frau durchgeführt wird und unabhängig davon, ob eine Mitarbeiterin schwanger ist, eine
Gefährdungsbeurteilung für den Fall einer Schwangerschaft durchführen.
Für Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung in Detmold zuständig.
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