Informationen zu Bereichen aus dem Arbeitsschutz, der arbeitsmedizinischen Vorsorge und dem Umgang mit Schwangeren am Arbeitsplatz mit Merkblättern und Formularen finden Sie im Downloadbereich.        


Mutterschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung

Halten Sie sich über das Mutterschutzgesetz informiert.
Unabhängig davon, ob ein Arbeitsplatz mit einer Frau oder einem Mann besetzt ist und auch unabhängig davon, ob eine Schwangerschaft besteht, sind Sie dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsbereich vorzuhalten. Schauen Sie in den Downloadbereich


Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.