Arbeitsmedizinische Vorsorge

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsärztliche Arbeit wird in die Bereiche Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung aufgeteilt. Zur letzteren gehört die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Inanspruchnahme ist je nach Tätigkeit verpflichtend, ein Angebot oder eine Untersuchung auf eigenen Wunsch.

Die Vorsorge wird für kleinere Betriebe und Einrichtungen in der Regel in der betriebsärztlichen Praxis durchgeführt. Bei größeren Betrieben können Untersuchungen, die mit transportablem Gerät durchzuführen sind, wie die Beurteilung des Gehörs oder Sehens, auf Wunsch vor Ort durchgeführt werden. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine ausführliche Beratung, insbesondere bei auffälligen Befunden. Alle Untersuchungsinhalte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur auf besonderen Wunsch des Betroffenen weitergegeben. 


Erfragen Sie Kosten und Termine für Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen über:



Die häufigsten Vorsorgen mit dem Link zur ausführlichen Information

 (Nach der älteren, aber weiter verwendeten Bezeichnung "G" für berufsgenossenschaftlicher Grundsatz,
heute in "DGUV -  Information" überführt.)

G 20, Lärmarbeit 
audiometrische Untersuchung des Gehörs, Beratung zum Lärm - und Gehörschutz.
G 24, Hauterkrankung 
Vorsorge und Beratung bei hautbelastenden Tätigkeiten.
G 25, Fahr-, Steuer-und Überwachungstätigkeiten 
medizinische Überprüfung der Fahrfähigkeit und bei Bedienung von Anlagen und Maschinen.
G 37, Bildschirmarbeitsplätze 
Sehtest zur Erkennung von Fehlsichtigkeit, Beratung zur Brillenkorrektur und zum Arbeitsplatz

G 1.4, Staubbelastung,   G 26, Atemschutzgeräte,   G 29, Benzolhomologe,    

G 39, Schweißrauche,  G 41, Arbeiten mit Absturzgefahr